Posted am 01.01.2010, 18:08 in Heimatkunde, Home, Allgemein von Gabor

Von einem der auszog, das Fürchten zu lehren

kotelett

Silvia Szymanskis Fortsetzung ihres gleichnamingen Berichts in der Dezember 09-Ausgabe von MOVIEBETA.
Illustration: Son of Schmilsson

1.12., 8.12. 2009
Mit siegesgewissem oder aufgeregtem Beben in der eigenartig sprechschulmäßigen Stimme, verliest B.s Verteidiger Matthias Rahmlow (R.) das diesmal mit dem Lissaboner Vertrag begründete Remake seines Antrags auf Einstellung des Verfahrens aufgrund des Verbots der Doppebestrafung: B. wurde in den Niederlanden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, Deutschland jedoch lieferte ihn jahrzehntelang wegen (aus deutscher Sicht) Verfahrensmängeln nicht aus. Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß lobt ironisch R.s „fleißiges Konstrukt“; Lissabon setze jedoch nicht die deutsche Verfassung außer Kraft. Die Anwälte der Nebenklage halten R.s paragraphengespicktem, aber logisch verdrehtem Text entgegen, das Verbot der Doppelbestrafung könne nicht Gar-nicht-Bestrafung bedeuten. Man müsse sich für eine konsistente Argumentationslinie entscheiden: Entweder erkenne man das NL-Urteil gegen Boere an – dann müsse man ihn ausliefern. Oder man erkenne es nicht an – und führe den Prozess, in dem man sich gerade befinde.
Am folgenden Prozesstag lehnt Richter Gerd Nohlden Antrag ab, so dass die Erklärung B.s zu seinen Morden verlesen werden kann.

B. und seinen Komplizen waren ihre Opfer als Partisanen dargestellt worden, was B. allerdings laut eigener Aussage in einem Interview schon damals bezweifelte. In Wahrheit waren sie Unbeteiligte, die aus Rache für Anschläge aus dem Widerstand erschossen werden sollten, um Streit unter den Widerständlern zu provozieren. Einzig bindendes Auswahlkriterium war, dass die zu Erschießenden nicht versehentlich deutschfreundlich sein durften.
Bei Befehlsverweigerung drohte der Tod, aber die scheint sowieso niemandem in den Sinn gekommen zu sein.
Die Mörder schellten bei den Opfern. Herr Teunis de Groot öffnete in Unterhose und entschuldigte sich noch für diese schutzlose Privatheit. Herr Kusters nahm man im Auto mit, weil seine Frau die Tür geöffnet hatte; es war, warum auch immer, verboten, „eine derartige Aktion in Gegenwart einer Frau durchzuführen“.
Nach seinem Geständnis weigert sich B., Fragen zu beantworten.

So beginnt das Gericht mit Verlesungen früherer Zeugenaussagen mittlerweile Verstorbener aus niederländischen Prozessen zum Kommando Feldmeijer (des Führers der Germanischen SS in Holland) und dessen „Silbertanne“-Fehmemordaktionen, zu denen B.s Taten gehören.
Wir hören von freiwillig in die Waffen-SS eingetretenen Männern, die sich von der ahnungslosen Ehefrau ihres Opfers Tee servieren ließen und in der Vernehmung ausführlich die Pflanze „deutsche Silbertanne“ erklären. Sie seien nach ihren Bluttaten „seelisch beeindruckt“ gewesen, gab Zeuge Kriminalrat Habers zu Protokoll; später aber prahlten sie geheimhaltungsgefährdend mit ihren – laut ihren Vorgesetzten allerdings oft unprofessionell ausgeführten - Taten. Wie die frühmorgendlichen Autofahrt mit drei zu ermordenden Männern. „Unser Auto ist viel zu klein und überladen“, chargierten die Mörder, „wenn wir nur keine Panne bekommen! Donnerwetter, da haben wir sie schon!“ Bei der vorgetäuschten Panne konnte ein Mann entkommen. Schließlich wurden die „Silbertanne“-Aktionen genervt eingestellt und durch einfachere Erschießungen festgenommener „Terroristen“ ersetzt.

18.12.09
„Wühlisch will seine weiße Weste anbehalten. Er zieht sich wie ein Teig und will nicht mitziehen. Er ist ein ausgesprochener Salonmensch ohne Härte und Widerstandskraft“:
So beklagte sich Hanns Albin Rauter – Polizeikommandeur und ranghöchster SS-Führer in den besetzten Niederlanden – in Briefen an den SS-Reichsführer Heinrich Himmler über
Generalleutnant Heinz-Hellmuth von Wühlisch. Dieser lehnte als Befehlshaber der Deutschen Wehrmacht in den Niederlanden die „wahllosen Liquidationen“ durch die Silbertannenmörder ab; ihm fehlte der klare Zusammenhang mit den zu rächenden Taten. Rauter hingegen fühlte sich der SS unterstellt und wollte sich von Wühlisch nichts sagen lassen und.
In seinem späteren eigenen Prozess (er wurde 1949 hingerichtet) spielte Rauter seine Verbindung zu den Aktionen der Germanischen SS herunter. Er habe sogar verboten, die Silbertannenmorde durch seine SiPo ausführen zu lassen. Allein Feldmeijer habe die Opfer ausgesucht und Erich Naumann (Befehlshaber der Sicherheitspolizei) habe die Morde genehmigt.
Die SiPo unterlag den humanitären Mindeststandards der Haager-Landkriegsordnung. Dies umging man, indem man statt der SiPo das geheim operierende Killerkommando Feldmeijer mit den Silbertannenmorden beauftragte. Diese paramilitärische Todesschwadron stellte sich als Teil der Germanischen SS außerhalb der geltenden Heeres- und Rechtsordnung.

Wäre Heinrich Boere erschossen worden, wenn er nicht gemordet hätte, bestand also ein sogenannter „Befehlsnotstand“? Musste er gegen seinen Willen und sein Gewissen handeln?
Um diese entscheidenden Fragen zu beleuchten, verliest das Gericht die historischen Zeugenaussagen und andere Dokumente zum organisatorischen und geistig-moralischen Umfeld der Morde.
Vom obigen Kompetenzgerangel zwischen Wehrmacht und SS berichtete der Vertreter der Nebenklage Detlef Hartmann. Hartmanns Kollege Wolfgang Heiermann hält dem „Befehlsnotstand“ entgegen, der Angeklagte sei freiwillig einer Verbrecherorganisation beigetreten; dann werde er sich auch deren Gerichtsbarkeit unterwerfen. Staatsanwalt Brendel verweist auf Landgerichtsurteile, die sich bereits mit der Frage auseinandergesetzt haben. So seien z. B. bei Erschießungen von Juden Befehlsverweigerungen nicht geahndet worden.

Es ging weiter mit Verlesungen älterer Zeugenaussagen.

Am 14.7.44 fuhren die Komplizen Boere, Pollack und Bestemann in einem 8-sitzigen dunkelblauen Ford V beim Apother Bicknese in Breda vor. „Wir hatten Pech“, erzählt einer von ihnen später. „Wir mussten warten, bis ein Kunde weg war. Endlich konnte ich ihm dann aber 6 Schüsse verpassen. Bicknese spielte eine Doppelrolle; er tat, als ob er deutschfreundlich wäre, aber er war ein Freimaurer.“ Herrn Bickneses Frau hörte aus dem 1. Stock die Schüsse. Sie fand ihren Mann unten im Laden in seinem Blut.

Am 3.9.44 schellten 2 Männer, einer von ihnen Boere, in hellen Regenmäntel und Schlapphüten morgens bei Familie Kusters in Voorschoten. Sie gaben sich als Polizei aus, die Untergetauchte suche, ließen sich von Herrn Kusters seine Wohnung zeigen und nahmen ihn mit. Am Mittag dann wurde Frau Kusters mitgeteilt, ihr Mann sei von der Polizei tot aufgefunden worden, mit mehreren Kopfschüssen, einer davon ins rechte Auge.
Am selben Tag hört Simon de Groot von der Ermordung des Bertus van Aken in seiner Stadt und bekam Angst um seinen Bruder, den Fahrradhändler Teunis de Groot. Er schlug das Türfenster in dessen Haus ein und fand ihn tot. „Ich habe 24 Stunden geweint“, erzählte der Sohn des Ermordeten, der am 1. Verhandlungstag gegen Boere noch teilgenommen hat, „danach nie mehr. Fast nie mehr, mein ganzes Leben nicht, ich habe so geweint.“
Die nächste Sitzung vor dem Landgericht Aachen findet am 8. Januar 2010 um 10 Uhr statt. Silvia Szymanski


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