Quo vadis “Zigarettte danach”!

Die Sucht findet immer ihren Weg
In den Filialen der Firma “Apart” ist die Inhalation der sog. “Zigarette danach” seit August 2007 bundesweit untersagt. Findige Köpfe fanden aber auch hier ein formaljuristisches Schlupfloch, um mittels rechtsverdreherische Auslegung der Verordnung, ihre Sucht doch noch zu befriedigen. Die verheerenden Folgen für die Volksgesundheit sind diesen “Herren” natürlich egal. (gb)


